„Mutige Frauen: Widerständiges Verhalten in Zeiten von Diktaturen“

Nicht wenige historische Darstellungen vermitteln den Eindruck, als wenn in Zeiten von Diktaturen Widerstand reine „Männersache“ gewesen ist. Der Grund für ein solches Verständnis liegt in einem politischen Widerstandsbegriff, dessen Definition auf einem aktiven Handeln der Regimegegner zum Sturz politischer Systeme basiert. In den beiden deutschen Diktaturen – dem Nationalsozialismus und der DDR – gab es jedoch immer wieder auch Frauen, die sich auf unterschiedliche Art und Weise für Freiheit und Menschenrechte einsetzten. Über sie ist bislang wenig bekannt.

Aus welchem Milieu, welcher Gesellschaftsschicht kamen die Frauen? Wie haben sie konkret Widerstand geleistet? Was war ihre persönliche Motivation gegen die Diktatur aufzubegehren und Zivilcourage zu zeigen? Welche Folgen hatte ihr Engagement? Was bedeutet Zivilcourage für uns heute? Diese und andere Fragen haben die Denkstätte Teehaus Trebbow zu dieser Ausstellung motiviert. Sie will Frauen ein Gesicht geben, die über ihre verbale Ablehnung der Systeme hinaus konkretes Engagement im Alltag gezeigt haben.

In der Ausstellung werden sechs unterschiedliche Widerstandshandlungen von Frauen aus Mecklenburg-Vorpommern in drei zeitgeschichtlichen Epochen aufgegriffen: dem Nationalsozialismus (1933-1945), der Sowjetischen Besatzungszone (1945-1949) und der DDR (1949-1989).

Die dargestellten Biografien stehen stellvertretend für viele andere Frauen, die Mut und Zivilcourage bewiesen haben.

Flyer zur Ausstellung

„Die Art der Herrschaft bestimmt die Art des Widerstandes. Je umfassender der Herrschaftsanspruch, desto mehr, nicht weniger Widerstand ist die Folge, denn das Regime selbst verwandelt Verhalten und Aktionen in Widerstand, die unter ‚normalen Bedingungen‘ häufig überhaupt keine politische Bedeutung beanspruchen könnten.“

Ian Kershaw in: Schmädecke, J. und P. Steinbach: Der Widerstand gegen den Nationalsozialismus. München/Zürich 1986, S. 781.

Weiblicher Widerstand in Zeiten von Diktaturen

Widerstand bezeichnet ein Verhalten, das sich gegen Personen, Herrschaftsformen oder einzelne politische Maßnahmen richtet. Wir haben heute im demokratischen Verfassungsstaat viele Freiheiten, um gegen Unrecht aufzubegehren. Das Widerstandsrecht ist in unserem Grundgesetz garantiert. In einer totalitären Diktatur, die sich durch den totalen Regelungsanspruch einer einzigen Partei, den Wahrheitsanspruch einer Ideologie, den Anspruch der totalen Kontrolle der Gesellschaft und der rigorosen Anwendung von Macht und Gewalt auszeichnet, ist dieses hohe Gut keine Selbstverständlichkeit. Mehr noch: Alle Formen des Widerstandes sind in einem diktatorischen System mit einem hohen persönlichen Risiko verbunden. Schon ein regimekritischer Witz, ein aufklärendes Flugblatt oder eine öffentliche Demonstration führen zu Repressionen, da der politische Herrschaftsanspruch der Machthaber keinerlei Widerspruchshandlungen duldet. Jedes nicht systemkonforme Verhalten muss deshalb in einer totalitären Diktatur als Widerstand gewertet werden.

Frauen haben sich in Zeiten von Diktaturen aus religiösen, ethischen und politischen Motivationen heraus widerständig verhalten. Sie organisierten ihren Widerstand individuell oder engagierten sich in Gruppen. Ihre Handlungen und Verhaltensweisen unterscheiden sich kaum von denen der Männer. Widerständiges Handeln von Frauen zeigte sich zudem in allen sozialen Milieus. Die Frauen hinderte auch der Umstand, eine eigene Familie zu haben, nicht daran, sich gegen Willkürherrschaft aufzulehnen.

Für uns sind heute die Bedingungen und der Druck, unter dem die Frauen zur damaligen Zeit standen, schwer fassbar. Die Frauen selbst ordneten im Nachhinein ihr Widerstandshandeln häufig nicht als politisch wichtig ein. Sie sahen ihr Handeln als persönliche Pflicht an und erklärten, nur das getan zu haben, was notwendig war.